FAQs zum Betriebspraktikum

Aus der Studienordnung:

§ 6

Berufsbezogenes Praktikum und Projektpraktikum

 (1) Während des Studiums ist in der vorlesungsfreien Zeit des vierten oder fünften Semesters ein selbstständig zu organisierendes, sechswöchiges berufsbezogenes Praktikum zu absolvieren. Das Betriebspraktikum kann in zwei Teilpraktika geteilt werden, die in zwei verschiedenen Praktikumsstellen abgeleistet werden können. Die Dauer des Einzelpraktikums in einer Praktikumsstelle soll zwei Wochen nicht unterschreiten. Für das Betriebspraktikum werden acht Leistungspunkte vergeben.

 (2) Auf Antrag des Studierenden entscheidet der Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn des Praktikums auf der Grundlage der Praktikumsordnung über die Eignung der Praktikumsstelle. Der Antrag ist schriftlich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten und beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen.

 (3) Als Prüfungsleistung ist eine unbenotete Bescheinigung der Praktikumsstelle mit Angaben zu den während des Praktikums durchgeführten Tätigkeiten vorzulegen.

 (4) Zu Beginn des sechsten Semesters oder in der vorlesungsfreien Zeit des fünften Semesters ist ein Projektpraktikum in einem an der Bachelor-Ausbildung beteiligten Institut durchzuführen. Hierbei soll der Studierende eine Aufgabe möglichst frei und selbstständig bearbeiten. Die Dauer des Praktikums beträgt zwei Wochen. Für das Projektpraktikum werden fünf Leistungspunkte vergeben.

 (5) Als Nachweis für das Projektpraktikum ist eine unbenotete Bescheinigung des verantwortlichen Hochschullehrers vorzulegen, als Prüfungsleistung ist ein Praktikumsbericht vorzulegen.

 FAQs zum Betriebspraktikum

 Welche Betriebe sind geeignet?

Alle nichtstaatlichen biochemisch oder chemisch arbeitenden Betriebe sowie staatliche Betriebe, die nicht primär Forschung betreiben.

 Welche Institutionen sind nicht geeignet?

Staatliche Forschungsinstitute (z.B. Universitäten einschl. Universitätsmedizin, Max-Planck Institute, INP).

 Muss ich in jedem Fall meinen Praktikumsplatz vom Prüfungsausschuss genehmigen lassen?

Nein. Eine Rücksprache muss nur dann erfolgen, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr anvisierter Praktikumsplatz in die Kategorie nicht-geeignetes staatliches Forschungsinstitut fallen könnte.

 Reicht eine Rücksprache unmittelbar vor Praktikumsantritt?

Dem Prüfungsausschuss reicht das. Aber wenn der Praktikumsplatz nicht genehmigt werden kann, führt das unter Umständen zu Unannehmlichkeiten.

 Ich kann es mir nicht leisten, in einen auswärtigen Betrieb zu gehen. Was wären z.B. geeignete Betriebe im Greifswalder Raum?

Beispiele: Labor für Umwelthygiene, Hanshagen; ChromaTec GmbH, HGW; Enzymicals, HGW; Cheplapharm, HGW; IUL Vorpommern GmbH, HGW; Micromun, HGW; Arzt-, Zahnarzt- oder Tierarzt-Praxen mit eigenem Labor; IMD Labor, HGW; Biogasanlage, Pastitz; AnklamExtrakt, Anklam; Stadtwerke Greifswald, HGW; Lubmin Oils, Lubmin.

Es empfiehlt sich, sich bei diesen Betrieben sehr frühzeitig zu bewerben.

 Ich bekomme nur Absagen, weil die Betriebe fürchten, sie müssten mir den Mindestlohn zahlen?

Da das Betriebspraktikum ein in den Studiengang eingeordnetes, dem Studienziel dienendes berufsbezogenes Praktikum ist, muss es nicht vergütet werden. Eine entsprechende Bescheinigung stellt die/der Prüfungsausschussvorsitzende jederzeit gerne aus.

 Welche Optionen habe ich, wenn ich keinen geeigneten Praktikumsplatz in einem nichtstaatlichen bzw. nicht-forschungsorientierten Betrieb finde?

Wenn Sie mindestens drei schriftliche Absagen von grundsätzlich geeigneten Betrieben (ggf. auch per Email; telefonisch reicht nicht) vorlegen können, so wären dann als Ausnahmefall auch Plätze z.B. im Friedrich-Löffler-Institut, Riems; Krankenhäuser/Kliniken, die nicht zur Universitätsmedizin Greifswald gehören; Helmholtz-Zentren; Fraunhofer-Institute usw. genehmigungsfähig.

 Muss ich einen Praktikumsbericht abgeben?

Nur wenn Sie unter einer Studienordnung studieren, die älter ist als die von 2015. Nach der aktuellen Studienordnung ist kein Bericht vorgesehen.

 Reicht es, eine Kopie der Praktikumsbestätigung einzureichen?

Nein. Die Kopie muss gemeinsam mit dem Original vorgelegt werden. Das Original können Sie dann wieder mitnehmen. Alternativ: Wenn Sie die Praktikumsbestätigung per Email erhalten haben, reicht eine Weiterleitung der unveränderten Originalemail an die/den Prüfungsausschussvorsitzende/n.

 Kann ich den Praktikumsvertrag als Praktikumsbestätigung abgeben?

Nein

 Ich habe ohne Rücksprache mit dem Prüfungssauschuss mein Betriebspraktikum an einem staatlichen Forschungsinstitut absolviert. Und nun?

Suchen Sie das Gespräch mit der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden. Unter Umständen lässt sich das absolvierte Praktikum im Ausnahmefall alternativ als Projektpraktikum anerkennen (auch wenn dies eigentlich in einem an der Ausbildung im Studium beteiligten Arbeitskreis erfolgen soll).

Da das Betriebspraktikum selbständig zu organisieren ist, liegen Verantwortung und Risiko grundsätzlich beim Studierenden selbst. Es gilt: lieber im Vorfeld einmal mehr nachfragen als einmal zu wenig..